Gemeindefinanzstatistik
LUSTAT Statistik Luzern erhebt seit 1992 jährlich Daten zur Jahresrechnung aller Luzerner Gemeinden, seit 2020 auch die Daten der Budgets. Die Gemeindefinanzstatistik ist als Individualdatenerhebung konzipiert. Die kleinste Informationseinheit ist der Saldo jedes einzelnen Kontos der Gemeinderechnungen per Jahresende bzw. der Gemeindebudgets.
Bedeutung der Gemeindfinanzstatistik
Die Gemeindefinanzstatistik bildet unter anderem die Grundlage für eine Beurteilung der Finanzlage der Gemeindehaushalte, für den Vollzug des kantonalen Finanzausgleichs, für die Erhebung der Kosten in den Bereichen Bildung und soziale Sicherheit sowie für die Erstellung der eidgenössischen Finanzstatistik.
Web-Applikation
Für die Erhebung der Gemeindefinanzstatistik stellt LUSTAT den Luzerner Gemeinden auf dieser Website kostenlos eine Web-Applikation zur Verfügung. Der Zugang ist persönlich, verschlüsselt und passwortgeschützt. Für die Eröffnung neuer Benutzerkonten oder die Mutation bestehender Benutzerkonten wenden Sie sich bitte an gefi@lustat.ch.
Erhebungsprozess
Ihre Gemeindedaten exportieren Sie aus Ihrer Fibu-Software in eine XML-Datei. Diese Datei wird in die Web-Applikation importiert. In der Applikation werden die Daten automatisch auf Fehler und Mängel überprüft (plausibilisiert). Die Plausibilisierungsregeln bilden kantonale Vorgaben zu den Gemeinderechnungen ab.
Werden Fehler und Mängel angezeigt, müssen Sie diese beheben. Entsprechende Fehlerkorrektur muss direkt in Ihrer Fibu-Software erfolgen. Die bereinigten Daten importieren Sie daraufhin nochmals in die Web-Applikation.
Werden Warnungen angezeigt, obwohl entsprechende Verbuchungen korrekt sind, müssen Sie die (Ent-)Warnungen in der Erhebung einzeln begründen.
Sind alle Daten bereinigt und allfällige Warnungen begründet, übermitteln Sie die Erhebung elektronisch an LUSTAT.
Tipp zu Ihrem Nutzen
Die zur Verfügung gestellte Web-Applikation können Sie auch für die informelle Vorabprüfung Ihres Budgets oder Ihrer Jahresrechnung nutzen, um allfällige Fehlermeldungen und Warnungen vorwegzunehmen. Die Daten können beliebig oft in die Web-Applikation importiert werden. LUSTAT verwendet nur diejenigen Daten, die abschliessend verbindlich übermittelt werden.
Termine
Jahresrechnung | ||
Mitte Februar | Web-Applikation für die Erhebung wird spätestens freigeschaltet | Erhebungsaufforderung per E-Mail |
Ende März | Ende erste Eingabefrist | |
Ende Mai | Zweite Übermittlung, falls die Daten bis Ende März noch nicht definitiv waren | |
Juni | Datenlieferung an die eidgenössische Finanzverwaltung | |
Gemeindebudgets | ||
Ende August / Anfang September | Web-Applikation für die Erhebung wird spätestens freigeschaltet | |
Ende September / Anfang Oktober | Erhebungsaufforderung per E-Mail | |
Vor Weihnachten | Ende der Eingabefrist |
Daten und Analysen zur Gemeindefinanzstatistik
Die erhobenen Daten und entsprechende Auswertungen sind auf der Webseite von LUSTAT verfügbar.
Die Daten werden an die eidgenössische Finanzverwaltung übermittelt und sind Bestandteil der Schweizerischen Finanzstatistik.